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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig für alle direkten Einkäufe per Internet oder Telefon)
1.Definitionen
Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verbraucher: Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Kunde: Verbraucher und solche, die nicht als Verbraucher anzusehen sind (z.B. Unternehmer), die Produkte von sc-hardware erwerben.
Sc-Hardware: Schneider Computer And Music, Lindenstraße 10, 99752 Bleicherode.
Immaterialgüterrechte: Patente, Marken- und Urheberrechte sowie vergleichbare Rechtspositionen.
Auftragsbestätigung: Schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch sc-hardware.
Preis: Das von dem Kunden an sc-hardware zu leistende Entgelt für Produkte oder Services.
Produkte: In Dokumenten von sc-hardware (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Waren einschließlich Drittprodukten und Software. Nicht dazu zählen Komponenten, die auf Wunsch des Kunden im Rahmen von sc-hardware installiert oder beigefügt wurden.
Service: Umfasst Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die sc-hardware entsprechend der vereinbarten Serviceleistung, gegebenenfalls auch durch Servicepartner, durchführt.
Serviceleistungen: In Dokumenten von sc-hardware (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Dienstleistungen, wie in den sc-hardware Servicebeschreibungen bestimmt.
Servicepartner: Von sc-hardware beauftragte/s Serviceunternehmen.
Software: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software, die von sc-hardware oder einer anderen Gesellschaft hergestellt wird, in deren Eigentum steht und/oder lizenziert wird.
Drittprodukte: Produkte, die nicht von sc-hardware hergestellt und/oder nicht mit der Marke "SC-Hardware" versehen sind, aber von sc-hardware verkauft werden.
Drittsoftware: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software eines Drittherstellers.
2.Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen sc-hardware und dem Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Diese Bedingungen sind ferner nicht anwendbar, wenn die Produkte nicht direkt von sc-hardware bezogen werden.
3.Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Angebote von sc-hardware erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keine Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Garantien sind nur verbindlich für sc-hardware, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von sc-hardware aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
Nach Prüfung der Bestellung des Kunden sendet sc-hardware dem Kunden zur Annahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu. Der Kunde wird diese aufmerksam prüfen und sc-hardware unverzüglich etwaige Abweichungen von der Bestellung schriftlich mitteilen, da ansonsten mit der Produktion der Bestellung begonnen und der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte und Services behält sich sc-hardware vor, Produkte und Services jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt ist. Wesentliche Änderungen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt.
4.Preise und Zahlungsbedingungen
Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von sc-hardware. Sc-hardware behält sich bei Verträgen mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Herstellungskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Sc-Hardware behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz verzugsbedingter Schäden zu verlangen. Skonto ist nicht vorgesehen.
Verbraucher bezahlen den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten) und die ausgewiesenen Transportkosten, wie in der Auftragsbestätigung angegeben. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch sc-hardware nur, wenn Sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn sc-hardware auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat.
5.Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Soweit möglich, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. Sc-hardware ist zu Teillieferungen berechtigt (z.B. im Rahmen der Lieferung von Drittprodukten, die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden, als die von sc-hardware hergestellten Produkte). Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen. Sc-hardware kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Liefer-verzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von sc-hardware innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von sc-hardware zu vertreten ist.
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von sc-hardware in Höhe des geschuldeten Betrages an sc-hardware ab. Sc-hardware nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Sc-hardware ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist sc-hardware berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
Soweit sc-hardware aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden getragen.
6.Untersuchung
Unternehmer und andere Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
7.Ansprüche bei Sachmängeln
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung.
7.1 Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von sc-hardware oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB behaftet sind, ist sc-hardware abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist sc-hardware zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder von sc-hardware berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt sc-hardware mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet sc-hardware Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
7.2 Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern sc-hardware den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.
Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht:
-Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Käufer oder einen von ihm beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
-die Geeignetheit der Produkte für eine andere als die gewöhnliche Verwendung;
-Funktion innerhalb geltender Industriestandards;
-Integrationsprodukte (siehe Ziffer 9);
-Leistungen, die den Vorgaben des Käufers entsprechend erbracht wurden.
Soweit Drittprodukte/Drittsoftware während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Käufer vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich sc-hardwares Gewährleistung entsprechend.
8.Service
Serviceleistungen werden durch sc-hardware oder von sc-hardware beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort, fehlende Verfügbarkeit von Komponenten) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, kosmetische Teile, Rahmen- und Gehäuseteile). Es gelten die Bestimmungen des Abschnitts "Haftung". Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt sc-hardware mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Fälle, in denen gemäß den vorstehenden Vorschriften von Ziffer 7 Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und /oder Datenübernahme; Beseitigung von beim Kunden auftretenden Computerviren. Für Drittprodukte/Drittsoftware gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.
9.Dienstleistungen zur Integration
Falls mit dem Kunden vereinbart, führt sc-hardware in seiner Produktionsstätte Dienstleistungen zur Integration bestimmter Waren in Produkte durch. Erforderliche Integrationsprodukte wird der Kunde sc-hardware rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder sc-gaming beauftragen, diese zu erwerben. Sc-hardware wird die Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die Produkte integriert werden können und im bejahenden Fall eine Konfiguration herstellen. Soweit Konfigurationen technisch nicht herstellbar sind, wird sc-hardware von seiner weiteren Leistungsverpflichtung frei.
10.Software
Für von sc-hardware mitgelieferte, nicht von sc-hardware selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen fügt sc-hardware den Produkten bei; die Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu akzeptieren. Software der Microsoft Corporation wird als OEM-Version geliefert.
11.Haftung
Sc-hardware haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sc-hardware nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter von sc-hardware und von sc-hardware Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche.
12.Immaterialgüterrechte, Freistellung
Sc-hardware wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts Dritter freistellen, sofern der Kunde sc-hardware von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt und sc-hardware alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) ermöglicht. Der Kunde wird sc-hardware hierbei soweit möglich unterstützen. Immaterialgüterrechte verletzende Produkte wird sc-hardware entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder dem Kunden den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Eventuelle Schadensersatzansprüche fallen unter die Bestimmungen des Abschnitts "Haftung". Diese Freistellung umfasst keine Ansprüche, die ganz oder teilweise darauf beruhen, dass der Kunde nicht autorisierte Änderungen an den Produkten vorgenommen hat oder die Produkte mit anderen Produkten oder Leistungen kombiniert oder nutzt.
Export
Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer, in definierte Länder oder zu definierten Nutzungen geliefert oder lizenziert werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
14.Datenschutz
Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Sc-hardware wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) sowie sc-hardware-interne Datenschutzrichtlinien beachten. Gegebenenfalls leitet sc-hardware personenbezogene Daten an Servicepartner und andere Unternehmen der Sc-Hardware-Gruppe, die sich auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden können, unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen weiter.
15.Geheimhaltung
Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
16.Rücktritt
Sc-hardware ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von sc-hardware eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder der Kunde Exportbestimmungen verletzt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.
17.Ihre Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Punkte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden: Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck; Kommunikationskosten mit sc-hardware; Spezifikationen und Anweisungen (siehe Ziffer 9); Integrationsprodukte, deren Eigenschaften, Lizenzen; im Auftrag des Kunden beschaffene, aber nicht zur Konfiguration verwendete Integrationsprodukte.
Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, sc-hardware alle zu sc-hardwares Leistungserbringung erforderlichen Informationen mitzuteilen, sc-hardware soweit erforderlich Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen wird der Kunde alle nicht von sc-hardware eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, liegt die Datensicherung nicht im Verantwortungsbereich von sc-hardware.
18.Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an Schneider Computer And Music, Lindenstraße 10 in 99752 Bleicherode.
Eine ausführliche Belehrung im Sinne des § 312 c BGB erhalten Verbraucher separat in Textform.
19.Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Nordhausen.
20.Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Sc-hardware ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von sc-hardware berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
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